RECHTECK GmbH, Lindener Str. 39a, D-44879 Bochum
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Rechteck GMBH und dem Kunden oder Verbraucher sowie Vereinbarungen über alle Produkte und Dienstleistungen auf der Internetseite (URL: www.rechteck.net/ www.rechteck.com/ www.FELIXSCHWAKE.COM/ www.FELIX SCHWAKE.DE). Verbraucher sind im Sinne der allgemeinen Geschäftsbeziehungen natürliche Personen, ohne gewerbliche oder selbständige Tätigkeit. Im Sinne der allgemeinen Geschäftsbeziehungen sind Unternehmen selbständig oder gewerblich tätige Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, oder juristische Personen.
2. Abweichende Bedingungen
Von diesen allgemeinen Geschäftsbeziehungen abweichende Geschäftsbedingungen des Verbrauchers werden solange selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, bis eine schriftliche Zusage von der RECHTECK GmbH erteilt wurde.
3. Zusagen von Mitarbeitern
Mitarbeitern unseres Unternehmens sind nicht befugt, Zusagen zu abweichenden Bedingungen zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zu machen.
4. Auftragsannahme
Alle Angebote (Messewerbung, Postwerbung, Werbeflyer, Emailwerbung, Internetauftritte, Telefonwerbung) stellen die Aufforderung an den Kunden dar, dieses in Form einer Bestellung anzunehmen. Eine Angebotsannahme kann nur hinsichtlich des gesamten Angebotes erfolgen.
Der angegebene Preis gilt 30 Tage ab Bekanntgabe oder Angebotsannahme. Nach dieser Frist können Erhöhungen, welche die Herstellungskosten der vereinbarten Leistung betreffen, entsprechend übergewälzt werden.
Alle angebotenen Produkte werden erst nach individueller Auftragsannahme von einem Tischler hergestellt und gelten deshalb als Sonderanfertigung.
Technische Änderungen (Farbe, Konstruktion, Gewicht, …) bedürfen einer schriftlichen Zustimmung im Rahmen der Zumutbarkeit der Rechteck GmbH.
Bei einer Stornierung seitens des Kunden ist unser Unternehmen berechtigt eine Stornogebühr von 10 Prozent, bei Sonderanfertigung nach Beginn der Herstellungsarbeiten von 30 Prozent der Auftragssumme zu verlangen.
Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt und nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist ein Kostenvoranschlag grundsätzlich schriftlich, unverbindlich und entgeltlich. Dieses Entgelt wird bei Auftragserteilung von der Auftragssumme in Abzug gebracht. Einfache mündliche Kostenschätzungen sind unverbindlich und unentgeltlich.
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gegenansprüchen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen zu verrechnen.
Änderungen gegenüber der vereinbarten Leistung bzw. Abweichungen sind dem Kunden zumutbar, wenn sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind. Als sachlich gerechtfertigt gelten insbesondere werkstoffbedingte Veränderungen, z.B. bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur u.ä.
Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder sofern nicht Naturmaß vereinbart worden ist.
Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und Ähnliches bleiben geistiges Eigentum unseres Unternehmens. Jede Verwertung oder Vervielfältigung bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
5. Leistungen
Lieferzeiten der Angebote werden im Zuge der schriftlichen Auftragsannahme mitgeteilt.
Für Lieferverzögerungen von Zulieferer übernimmt die Rechteckt GmbH keine Haftung Die Lieferzeit verlängert sich um diese Zeit. Gleiches gilt für weitere Lieferverzögerungen wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Terror, Streik, Krankheit…
Wenn der Lieferzeitraum aufgrund einer der oben genannten Lieferhindernisse um 3 Monate überschreitet, besteht von Seiten der Rechteckt GmbH keine Erfüllungspflicht der Leistung mehr.
Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung mit Übergang, bei Versandkäufen mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonstige ausliefernden Personen, auf den Kunden über.
Ist der Käufer Verbraucher, gehen die oben genannten Gefahren auch beim Versendungskauf erst bei Übergabe der Ware auf diesen über. Dabei ist es unerheblich ob eine Annahmeverzögerung vorliegt.
6. Montage
Grundsätzlich gelten ab Werk zu liefernde Erzeugnisse als ohne Montage bestellt. Eine in Auftrag gegebene Montage wird nach Regiestunden gegen Nachweis berechnet. Verlangte Mehrarbeit, Überstunden, Nachtstunden und andere betriebliche Mehrkosten sind nach kollektivvertraglichem oder gesetzlichem Zuschlag separat zu bezahlen.
7. Mitwirkungspflicht des Kunden
Vor der Leistungsausführung durch unser Unternehmen hat der Kunde alle technischen und vertraglichen Voraussetzungen zu erfüllen. Mangels anderer Vereinbarung sind das Vertragen und Versetzen von Tür- und Fensterstöcken u.ä., Maurerarbeiten, Gerüstaufstellungen u.ä. vom Kunden durchzuführen.
8. Verkehr mit Behörden und Dritten
Erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung von Genehmigungen hat der Kunde auf seine Kosten zu veranlassen.
9. Erfüllungsort
Sofern kein bestimmter Lieferort vereinbart ist, ist der Erfüllungsort unser Ausstellungsraum in Bochum, Lindener Str. 39 a. Bei Verbrauchergeschäften wird damit kein eigener Gerichtsstand begründet.
Versendung
Falls eine Lieferung „ab Werk“ vereinbart ist, der Kunde aber die Beförderung des vertragsgegenständlichen Werks in seinem Namen und an seine Rechnung an einen bestimmten Ort wünscht, so hat er die Beförderungsart zu bestimmen. Mangels besonderen Auftrages ist eine Beförderung mit Bahn, Post, Spediteur oder mit einem Frächter anzunehmen. Unser Unternehmen hat ab Übergabe an Letztere seiner Lieferverpflichtung entsprochen und hat, sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, Gewährleistungsverpflichtungen nur noch am Ort der Übergabe an den Beförderer zu erbringen.
10. Teillieferungen
Der Kunde ist verpflichtet, soweit dies zumutbar ist und nicht Gesamtlieferung vereinbart war, Teillieferungen anzunehmen.
11. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten und montierten Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum unseres Unternehmens. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist unser Unternehmen berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Gegenstände zurückzunehmen, ohne dass dies einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen ist. Dem Kunden ist eine Verpfändung oder sonstige rechtliche Verfügung über das Vorbehaltseigentum ohne Zustimmung unseres Unternehmens untersagt. Zugriffe Dritter auf das Vorbehaltseigentum (Pfändung oder sonstige gerichtliche oder behördliche Verfügungen usw.) sind unserem Unternehmen sofort zu melden. Der Kunde hat alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugriff zu beseitigen. Er hat die damit verbundenen Kosten zu tragen und hat unser Unternehmen schad- und klaglos zu halten, soweit er diese Zugriffe Dritter verursacht hat. Bei Beträgen mit einem Rechnungsbetrag über € 1.000 und einem Zahlungsziel von mehr als 30 Tagen ist der Kunde für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes verpflichtet, das Vorbehaltseigentum in Höhe des Rechnungsbetrages gegen alle Gefahren zum Neuwert zu versichern. Die zukünftigen Ansprüche gegen den Versicherer sind bereits jetzt an unser Unternehmen abgetreten.
12. Zahlungsziel
50 Prozent der Auftragssumme sind bei Erhalt der Auftragsbestätigung fällig; Für Geschäfte ins Ausland sind 100% Vorauskasse bei Erhalt der Auftragsbestätigung fällig; eine allfällig zugesagte Lieferfrist beginnt erst mit dem Auszahlungstag zu laufen. Der Restbetrag ist sofort nach Fertigstellung des Produkts fällig. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 8 Tagen fällig.
13. Zahlungsverweigerung
Der Kunde kann nur dann seine Zahlung verweigern, wenn unser Unternehmen die Lieferung nicht vertragsmäßig erbracht hat. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nur zur Zurückhaltung eines verhältnismäßigen Teiles des Rechnungsbetrages.
14. Zahlung und Skonto
Grundsätzlich hat die Zahlung netto Kassa, ohne Abzug, zuzüglich gesondert auszuweisender Umsatzsteuer zu erfolgen. Sofern Skonto gewährt wird ist dieser der Rechnung zu entnehmen.
15. Mahn- und Inkassospesen
Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges mit seinen vertraglichen Verpflichtungen unserem Unternehmen die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
16. Verzugszinsen
Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen mit einem Zinssatz von 10 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank als vereinbart.
17. Widmung von Zahlungen
Ungewidmete Zahlungen werden zuerst auf allfällige Kosten, dann auf Zinsen und schließlich auf die Hauptforderung angerechnet.
18. Terminverlust
Kommt der Kunde seinen Zahlungen und Versicherungspflichten nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen der Konkurs oder Ausgleich eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig.
19. Gewährleistung
Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Verschleißteile haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer. Bei den übrigen Geschäften gelten folgende Abweichungen: Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate für bewegliche Sachen und 18 Monate für unbewegliche. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB gilt nicht. Bewegliche und unbewegliche Sachen haben nur eine Wohnraummöbel entsprechende Lebensdauer. Unser Unternehmen hat die Wahl zwischen Verbesserung und Austausch der Sache.
20. Haftung für Schäden
Unser Unternehmen haftet nur für Schäden, die durch grobes Verschulden oder Vorsatz entstanden sind.
21. Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, dem diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegen, wird als Gerichtsstand Bochum bzw. je nach sachlicher Zuständigkeit vereinbart.
22. Salvatorische Klausel
Bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen behalten alle anderen ihre Gültigkeit. Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von zwingenden Bestimmungen des Konsumenten-schutzgesetzes zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen wird, sind diese nachteiligen AGB-Bestimmungen dem Verbraucher gegenüber nicht anwendbar.
23. Liefertermine, Annahmeverzug
Spätestens 14 Tage vor dem voraussichtlichen Liefertermin ist mit dem Kunden der tatsächliche Liefertermin zu vereinbaren.
Mit Annahmeverzug gehen alle Risiken und Kosten auf den Kunden über.
Lieferverzug
Wird ein vereinbarter Liefertermin von unserem Unternehmen um mehr als zwei Wochen überschritten, so hat der Kunde unserem Unternehmen eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen. Der Kunde kann erst nach Ablauf der Frist schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Lieferverzug setzen zumindest grobes Verschulden unseres Unternehmens voraus.
Kommen wir in Verzug kann der Auftraggeber, sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist, eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges in Höhe von 0,5% insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwertes, für den Teil der Lieferung verlangen, der wegen des Verzuges nicht zweckdienlich in Betrieb oder Vertrieb genommen werden
konnte.
24. Mängel
Mängel welche in der Produktion verursacht wurden (schlechte Verarbeitung, Holzfehler) werden innerhalb von 2 Wochen nach Anlieferung angenommen. Später genannte Mängel werden nicht anerkannt.
25. Auftragsänderung
Änderungswünsche vom Auftraggeber werden vor oder nach Erhalt der Auftragsbestätigung nur berücksichtigt, wenn die dadurch anfallenden Mehrkosten vom Auftraggeber übernommen werden.
26. Mindermengenzuschlag
Bei einem Bestellwert unter 100,00€ verrechnen wir einen Mindermengenzuschlag von 10,00€. Es wird kein Mindermengenzuschlag verrechnet, wenn Kommissionen welche zugleich bestellt werden, den netto Warenwert von 100,00€ erreichen und an eine Adresse gesendet werden.
27. Reklamationen
Die Ware ist vom Empfänger unverzüglich nach Erhalt der Ware zu kontrollieren. Reklamationen haben schriftlich mittels ausgefülltem Reklamationsbericht und Bildern zu erfolgen.